Ihre Rechte an Computer-Programmen
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Ihre Rechte an Computer-Programmen
Alle EU-Urheberschutz-Richtlinien dienen grundsätzlich dem Schutz der Urheber und dem Abbau von Handelshemmnissen und Wettbewerbsverzerrungen in Bezug auf das Urheberrecht, der damit verwandten Schutzrechte und den freien Austausch von Wissen und Innovation im europäischen Binnenmarkt
Bestell-Nr 111
ISBN 978-3-12345-111-9
Gewicht 320 g
Preis 24,00
Lieferstatus Lieferbar  Lieferbar
Bestellmenge  (mindestens 1)
Gemäß Artikel 2 Abs. 1 der RL 91/250/EWG ist Urheber eines Computerprogramms die natürliche Person, die Gruppe natürlicher Personen, die das Programm geschaffen hat, oder, soweit nach den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zulässig, die juristische Person, die nach diesen Rechtsvorschriften als Rechtsinhaber gilt. Soweit kollektive Werke durch die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats anerkannt sind, gilt die Person als Urheber, die nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats als Person angesehen wird, die das Werk geschaffen hat.